Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.01.2022
§ 1 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schulungen gelten für die Durchführung sämtlicher Schulungen durch die CloudPirates GmbH & Co. KG, Hauptstraße 16, 32457 Porta Westfalica (im Folgenden nur “CloudPirates” oder "wir”).
(2) Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CloudPirates, sofern nachstehend nichts Anderes geregelt ist
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) CloudPirates übernimmt gegenüber dem Kunden die Konzeption und die Durchführung einer Schulung. Art und Umfang der von uns zu erbringenden Schulungsleistungen ergeben sich aus dem Angebot und der diesem beigefügten Agenda. Dies gilt insbesondere für die Schulungsinhalte, den Ort, die Zeit und die Dauer der Schulung sowie die maximale Teilnehmerzahl.
(2) Wir erarbeiten das Schulungsziel und die Lerninhalte. Zu diesem Zwecke verfassen wir eine Agenda für die Schulung und fügen diese unserem Angebot bei. Die Agenda ist wesentlicher Bestandteil des Schulungsvertrages.
(3) Die Schulungsorganisation ist Aufgabe der CloudPirates, sofern nachstehend nichts anderes geregelt ist.
§ 3 Weisungsfreiheit und Ansprechpartner
(1) Wir unterliegen im Hinblick auf die Durchführung unserer Tätigkeiten und der Gestaltung der Arbeitszeit keinen Weisungen des Kunden.
(2) Ansprechpartner der CloudPirates ist die in dem Angebot genannte natürliche Person. Diese ist unter +49-571-784628-20 telefonisch und unter hello@cloudpirates.io per E-Mail zu erreichen. Spätestens mit der Annahme des Angebotes wird der Kunde eine natürliche Person als Ansprechpartner benennen und Kontaktdaten mitteilen. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass diese Person zur Abgabe und zum Empfang von Willenserklärungen betreffend des Schulungsvertrages und zur Vornahme sämtlicher Rechtshandlungen, die mit diesem im Zusammenhang stehen, ermächtigt ist.
§ 4 Arbeitsunterlagen, Schutz- und Nutzungsrechte
(1) Die Erstellung der Schulungsunterlagen ist Aufgabe der CloudPirates und Teil der Schulungsleistung.
(2) Wir räumen dem Kunden – soweit nachfolgend nichts Anderes geregelt ist - nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das nicht ausschließliche, jedoch räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an allen von uns im Rahmen dieses Vertrages gefertigten schutzfähigen Werken (Entwürfe, Texte, Gestaltungsvorschläge, Schulungsmaterialien und -unterlagen sowie Teilnehmermappen) zur internen Nutzung ein, wobei dem Kunden Änderungen des Werks und des Titels gestattet sind.
(3) Unsere PowerPoint Präsentation werden wir dem Kunden ausschließlich als PDF-Datei übermitteln. Das Nutzungsrecht entsprechend § 4 Abs. 2 erstreckt sich ausschließlich auf die PDF-Datei. Die Originaldatei (.pptx) werden wir nicht übermitteln. Das ausschließliche Nutzungsrecht und geistige Eigentum an der Originaldatei verbleibt bei uns.
(4) Wir gewährleisten, dass Rechte Dritter, z.B. am Vertragsgegenstand, nicht bestehen und/oder verletzt werden.
(5) Eine Weitergabe der Schulungsunterlagen an Dritte und jede Nutzung dieser zu kommerziellen Zwecken ist untersagt.
§ 5 Termine
(1) Die Dauer, das Datum, die Uhrzeit und der Ort der Schulung ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) CloudPirates verpflichtet sich zur Einhaltung vereinbarter Termine. Sollten sich bei uns Verzögerungen ergeben oder bereits voraussehen lassen, so werden wir den Kunden unverzüglich über Umfang und Dauer der sich ergebenden oder voraussichtlichen Verzögerungen unterrichten.
(3) CloudPirates muss für diesen Fall die ihm geeignet erscheinenden Maßnahmen in Abstimmung mit dem Kunden ergreifen, um seine Aufgaben termingerecht zu realisieren.
(4) Sollte die Schulung dennoch nicht oder nur teilweise zu den vereinbarten Terminen durchgeführt werden und CloudPirates in Verzug geraten sein, ist der Kunde berechtigt, die von dem in § 4 Abs. 2 genannten Nutzungsrecht erfassten Werke sowie den Kunden betreffende Aufzeichnungen und Unterlagen heraus zu verlangen und die Schulung selbst durchzuführen oder durch einen Dritten durchführen zu lassen bzw. einen Ersatzauftrag zu erteilen. Durch diese Maßnahmen entstehende Mehrkosten haben wir zu tragen. Sollten derartige Ersatzmaßnahmen nicht möglich sein, wird der Kunde die betreffende Schulung absagen und uns mit den durch die Absage entstandenen Kosten, insbesondere Reise- und Hotelkosten, belasten. Darüber hinaus behält sich der Kunde vor, weitergehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
(5) Können wir wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von uns nicht verschuldeten Verhinderung die Schulung nicht zu den vereinbarten Terminen abhalten, so sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren. CloudPirates und der Kunde werden das weitere Vorgehen gemeinsam regeln. Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, wir haben den Kunden nicht unverzüglich informiert.
§ 6 Stornierung
(1) Der Schulungsauftrag kann von beiden Parteien bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden.
(2) Stellt sich nach Ablauf dieser Frist heraus, dass der Kunde den vereinbarten Schulungstermin – gleichgültig aus welchem Grund – nicht wahrnehmen kann, bemüht sich der Kunde, in Absprache mit uns einen Alternativtermin anzubieten.
(3) Können sich die Parteien auf keinen Alternativtermin einigen, sind bei einer Absage
weniger als sechs bis drei Wochen vor dem vereinbarten Schulungstermin 50 %
weniger als drei Wochen vor dem vereinbarten Schulungstermin 75 %
des Nettohonorars zzgl. Umsatzsteuer vom Kunden an uns zu zahlen. Der Kunde ist in jedem Falle berechtigt nachzuweisen, dass durch eine Stornierung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
(4) Mit den vorstehend genannten Zahlungen sind alle Ansprüche der CloudPirates auf Vergütung abgegolten.
§ 7 Kündigung
(1) Außer der Stornierung in § 6 ist der Vertrag nicht ordentlich kündbar.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.
§ 8 Technische Voraussetzungen, Preise und Mehraufwendungen
(1) Der Kunde wird im Vorfeld über die technischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Teilnahme an der Schulung informiert. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnehmer entsprechend ausgestattet sind.
(2) Alternativ können auch wir kostenpflichtig eine Kubernetes Schulungsumgebung zur Verfügung stellen. Sollte dies gewünscht oder zur Durchführung der Schulung erforderlich sein, benötigen wir eine verbindliche Rückmeldung, die uns spätestens 48 Stunden vor Schulungsbeginn erreichen muss. Die Bereitstellung der Schulungsumgebung ist gesondert zu vergüten und wird von uns in dem - ggf. zu aktualisierenden - Angebot ausgewiesen.
(3) Sollte die Schulung aufgrund eines von dem Kunden zu vertretenden Umstandes ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden können, so erhalten wir für die erbrachten Schulungsleistungen die (zeit-) anteilige Vergütung. Hinsichtlich der Abgeltung der nicht mehr zu erbringenden Schulungsleistungen gilt § 6 Abs. 3 entsprechend. Gleiches gilt, wenn eine bereits begonnene Schulung aufgrund eines von dem Kunden zu vertretenden Umstandes ganz oder teilweise abgebrochen werden muss.
(4) Die Schulung kann auch in Räumlichkeiten des Kunden oder Dritter durchgeführt werden. Reisekosten und sonstige erforderliche Mehraufwendungen werden uns gegen Nachweis im Rahmen und nach Maßgabe der jeweils anwendbaren gesetzlichen (insbesondere steuerrechtlichen) Vorschriften erstattet, sofern der Vertrag keine gesonderte Vereinbarung hierzu enthält.